Modellrechner
zur einheitlichen Entgeltordnung

(Stand: Beschluss 13.03.2014)

Bitte geben Sie in die folgende Tabelle Ihr Haushaltseinkommen des letzten oder vorletzten Kalenderjahres ein. Sofern Sie einen Einkommenssteuerbescheid oder eine Jahresverdientsbescheinigung haben, verwenden Sie bitte das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten (als Pauschale jeweils 1000 € pro Person, bei Kapitalerträgen jeweils 102 €). Selbständige bzw. Freiberufler o.ä. verwenden bitte den Gewinn.

Hinweis: Die Benutzung erfolgt anonym. Die Eingaben und Berechnungen werden nicht gespeichert. Die Berechnungsergebnisse sind nicht verbindlich. Sie benötigen JavaScript.

Art des Einkommens Einkommen A Einkommen B pauschaler Abzug Berechneter Wert
a) steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkünfte (z.B. Angestellte, Arbeiter) € pro Jahr pro Jahr %
b) Beamtenbezüge € pro Jahr pro Jahr %
c) lediglich einkommenssteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Selbständige, Freiberufler) € pro Jahr pro Jahr %  /%
d) lediglich sozialversicherungspflichtige Einkünfte (z.B. geringfügig Beschäftigte) € pro Jahr pro Jahr %
e) weder sozialversicherungs- noch einkommenssteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Halbwaisenrenten, Bafög) € pro Jahr pro Jahr %
Falls Sie Unterhalt an andere zahlen, tragen Sie dies bitte hier ein. € pro Jahr
Erhalten Sie oder das Kind Unterhaltszahlungen? € pro Jahr
Wieviele kindergeldberechtigte Kinder leben in Ihrem Haushalt?


I. Zu berücksichtigendes Jahreseinkommen:
II. Es ergibt sich durchschnittliches Monatseinkommen von:
III. Es verbleiben nach Abzug der Kinderfreibeträge:
IV. Nach Berücksichtigung der Beitragssätze ergeben sich folgende Entgelte je Kind:
Geschwister- kindregelung 12 % Entgelt bis unter 2 Jahre 8 % Entgelt über 2 Jahre Info: Entgelte unter 10 € werden nicht erhoben.
für das 1. Kind 100% Das tatsächlich zu zahlende Entgelt wird vom jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung auf Basis des nachgewiesenen Einkommens berechnet und festgesetzt. Daher kann das über den Modellrechner berechnete Entgelt von Ihrem tatsächlich zu zahlenden Entgelt abweichen.
für das 2. Kind 50%
für das 3. Kind 0

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Berechnung ist, das tatsächliche Entgelt wird vom Träger der Einrichtung bzw. dem Jugendamt berechnet. Zur Vermeidung zu hoher Gebührensprünge sind zur Anpassung an die einheitliche Entgeltordnung zweijährige Übergangsregelungen vorgesehen.

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V.i.S.d.P.
Denny Möller
Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss
der Landeshauptstadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt