Bitte geben Sie in die folgende Tabelle Ihr Haushaltseinkommen des letzten oder vorletzten Kalenderjahres ein. Sofern Sie einen Einkommenssteuerbescheid oder eine Jahresverdientsbescheinigung haben, verwenden Sie bitte das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten (als Pauschale jeweils 1000 € pro Person, bei Kapitalerträgen jeweils 102 €). Selbständige bzw. Freiberufler o.ä. verwenden bitte den Gewinn.
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Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Berechnung ist, das tatsächliche Entgelt wird vom Träger der Einrichtung bzw. dem Jugendamt berechnet. Zur Vermeidung zu hoher Gebührensprünge sind zur Anpassung an die einheitliche Entgeltordnung zweijährige Übergangsregelungen vorgesehen.
V.i.S.d.P.
Denny Möller
Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss
der Landeshauptstadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt