Informationen zur einheitlichen Entgeltordnung für die Kinderbetreuung in Erfurt

Beschluss des Erfurter Stadtrates vom 13.03.14

Nach langer und intensiver Diskussion zwischen Elternvertretung (STEB Erfurt), Freien Trägern, Verwaltung und den Fraktion im Erfurter Stadtrat wurde am 12.03.2014 die einheitliche Entgeltordnung für Kindertageseinrichtungen beschlossen.

Der Jugendhilfeausschuss hatte dafür am 20.06.2013 einen breit angelegten Diskussionsprozess gestartet und seit dem mit 2 öffentlichen Auslegung und einem eigenes eingerichteten Unterausschuss den Entwurf für den Stadtrat erarbeitet und vorbereitet.

Mit dem Beschluss zur Einheitlichen Entgeltordnung wird ein neuer Ansatz verfolgt. Statt der bisherigen Stufenmodelle, die nach Betreuungsform und Alter der Kinder unterschiedliche Beiträge vorsahen, wird es mit der Einheitlichen Entgeltordnung ein einheitliches Berechnungsverfahren geben. Das bedeutet aber auch, dass es zu Veränderungen im Vergleich zu den bisherigen Beiträgen kommen wird.

Zukünftig wird ein einheitlicher Einkommensbegriff in der Stadt gelten. Zu diesem Zweck ist der Einkommensbegriff angelehnt an das Einkommenssteuergesetz und unter Bezug auf den Einkommensbegriff des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingeführt worden. Damit wird gewährleistet, dass zukünftig für die Berechnung des individuellen Elternentgeltes eine klare Bemessungsgrundlage zu Grunde liegt, die sich an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit der Eltern orientiert. Die einheitliche Entgeltordnung wird ab 01.01.2015 für alle Betreuungsarten in Erfurt gelten. Zur Vermeidung zu hoher Gebührensprünge sind zur Anpassung an die einheitliche Entgeltordnung zweijährige Übergangsregelungen vorgesehen.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit habe ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen für die Einheitliche Entgeltordnung zusammengestellt. Sie finden diese solange hier, bis die beabsichtigte Veröffentlichung auf offizieller Seite durch die Verwaltung umgesetzt worden ist.

Als Download finden sie den Beschlusstext mit Aufträgen zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung und die Entgeltordnung selbst.

Ergänzend steht Ihnen ein Modellrechner zur Verfügung, der Ihnen zeigt, wie sich der Entwurf der einheitlichen Entgeltordnung auf Ihre individuelle Einkommenssituation auswirken würde. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Berechnung ist, das tatsächliche Entgelt wird vom Träger der Einrichtung bzw. dem Jugendamt berechnet.

Zudem steht zum Download eine Beispielrechnung zur Verfügung. Diese stellt Ihnen einen Überblick über die möglichen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Satzung der Stadt sowie dem "Januarentwurf 2013" dar.

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Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Erfurt

V.i.S.d.P.
Denny Möller
Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss
der Landeshauptstadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt